Entlastungsleistungen in der Pflege sind eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Oftmals sind diese rund um die Uhr für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder da und stemmen die gesamte Pflegearbeit alleine. Damit sie selbst nicht überlastet werden und auch mal Zeit für sich selbst haben, gibt es Entlastungsleistungen, die ihnen zugutekommen.
Entlastungsleistungen können verschiedene Formen annehmen. Eine Möglichkeit sind beispielsweise Tagespflegen oder Kurzzeitpflegen, in denen die pflegebedürftigen Personen tagsüber betreut und gepflegt werden können. Dies ermöglicht den pflegenden Angehörigen eine Auszeit, sei es für die Arbeit oder um einfach mal wieder etwas für sich selbst zu tun.
Auch der Einsatz von Pflegediensten kann eine Entlastung bedeuten. Pflegekräfte kommen regelmäßig oder nach Bedarf ins Haus und übernehmen einzelne Pflegeaufgaben, unterstützen bei der Grundpflege oder im Haushalt. Dadurch werden die pflegenden Angehörigen entlastet und haben etwas mehr Freiraum.
Ein weiterer Ansatz sind die sogenannten Betreuungsleistungen. Hierbei werden geschulte Betreuungskräfte eingesetzt, die sich mit den pflegebedürftigen Personen beschäftigen und ihnen Gesellschaft leisten. Auch hier haben pflegende Angehörige wieder Zeit für sich selbst, während ihre Liebsten gut betreut werden.
Entlastungsleistungen in der Pflege werden größtenteils von der Pflegeversicherung finanziert. Hierfür stehen den Betroffenen jährlich bis zu 1.612 Euro im Rahmen der Verhinderungspflege oder monatlich 125€ im Rahmen der Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Es ist wichtig, dass pflegende Angehörige wissen, dass sie nicht alleine sind und Unterstützung in Anspruch nehmen können. Entlastungsleistungen ermöglichen Ihnen eine Auszeit, um neue Kraft zu tanken und sich um ihre eigenen Bedürfnisse zu kümmern. Denn nur wenn die pflegenden Angehörigen selbst gesund und ausgeglichen sind, können sie ihre Aufgabe langfristig und erfolgreich bewältigen. Wir unterstützen Sie gerne. Rufen Sie jetzt an unter 04403 5254.