Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ─ Verpflichtung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, welche zuhause von Angehörigen betreut werden.
Die Pflegeversicherung erfordert einen Nachweis für halbjährliche Beratung bei Pflegegrad 2 und 3 sowie vierteljährliche Beratung bei Pflegegrad 4 und 5. Unsere Mitarbeiter fertigen ein Protokoll über den Beratungsbesuch an, von dem Sie noch vor Ort eine Kopie erhalten. Das Original senden wir an die Pflegeversicherung.
Übrigens bieten wir einmal jährlich die Möglichkeit einer freiwilligen Beratung für Pflegebedürftige, die von unserem Pflegedienst betreut werden (z. B. bei Kombileistungen).
Die Beratung umfasst folgende Schwerpunktthemen:
- Vorstellung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege (z. B. Wohnraumanpassungen oder Kurzzeitpflege)
- Einschätzung der möglichen Hochstufung des Pflegegrades
- Bewertung des Bedarfs an (Pflege-)Hilfsmitteln
- Bereitstellung von Ratschlägen (z. B. rückenschonende Hebetechniken)
- Empfehlungen für geeignete Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Wurde Ihnen von der Pflegekasse mit Kürzung des Pflegegeldes zum Jahresende gedroht, da ein Beratungsbesuch im letzten Halbjahr versäumt wurde?
Rufen Sie uns jetzt unter 04403 5254 an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, oder senden Sie uns eine Whatsapp Nachricht an dieselbe Nummer und wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Aktuell haben wir auch kurzfristig noch freie Termine.
Herzliche Grüße,
Ihr Pflegeteam Rose